Ist Ihr Kontaktformular abmahnsicher?

Eine neue Abmahnfalle droht derzeit vielen Unternehmen und weckt erheblichen Handlungsbedarf. Hintergrund sind Entscheidungen verschiedener Gerichte zum Thema Datenschutz bei Kontaktformularen. Besonders wichtig sind hier zwei Aspekte:
1. Internetseiten, die persönliche Daten (Name, E-Mail-Adresse, Bankverbindung oder nur die IP-Adresse des Nutzers)  ohne anerkanntes Verschlüsselungsverfahren übermitteln, verstoßen gegen das IT-Sicherheitsgesetz. In der Konsequenz dieser Ordnungswidrigkeit können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
2. Nach § 13 Absatz 1 des Telemediengesetzes (TMG) hat der Anbieter einer Website den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und die etwaige Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten. Fehlen die letztgenannten Hinweise auf der Website in der Nähe des Kontaktformulars (beispielsweise als Link), sehen Gerichte die Interessen sowohl von Verbrauchern, als auch Mitbewerbern beeinträchtigt. Immerhin sei es denkbar, dass ein Verbraucher durch den Hinweis auf die Speicherung seiner Daten vom Übersenden des Kontaktformulars absehen könnte. Es entstehen also widerrechtliche Wettbewerbsvorteile, wenn diese Hinweise fehlen.
Unternehmen, die unsicher sind, ob Ihr Kontaktformular den Ansprüchen der aktuellen Rechtsprechung genügt, sollten dies dringend prüfen lassen. Entsprechende Vordrucke zur Datenschutzerklärung finden sich auf vielen Seiten im Internet. Im Zweifelsfall hilft auch der Weg über unser Kontaktformular – übrigens garantiert abmahnsicher.

Zurück