Facebook-Button ist rechtswidrig

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf verunsichert zurzeit die Webgemeinde: Die Einbindung des „Gefällt mir“-Buttons auf einer Website verstößt hiermit gegen geltendes Recht. Hintergrund ist dabei folgender: Mit dem Einbinden des Codes dieses Facebook-Plugins werden bereits mit beim Seitenaufruf Daten an Facebook übermittelt. Dies geschieht ohne weitere Einflussnahme des Users. So erfährt Facebook unter anderem, mit welcher IP-Adresse und welchem Browser Seiten im Netz besucht werden. Durch ein Cookie wird der User dabei wiedererkennbar und sein Surfverhalten nachvollziehbar – auch wenn er gar kein Facebook-Nutzer ist. Genau dies befand das Gericht in datenschutzrechtlicher Hinsicht bedenklich. Das Urteil bindet zwar derzeit nur die im Prozess betroffene Firma Fashion ID, kann aber zu verstärkter Abmahnaktivität einschlägiger Rechtsanwälte führen. Wer dieses Risiko umgehen möchte, sollte auf den Like-Button verzichten oder eine sogenannte Zwei-Klick-Lösung integrieren. Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung des Share- bzw. Teilen-Buttons von Facebook. Dieser verweist nur statisch auf das soziale Netzwerk und übermittelt nicht bereits mit Seitenaufruf Daten an dessen Server. Sollten Sie Fragen zu diesem heiklen Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne bezüglich einer Expertenmeinung. Gerne helfen wir Ihnen weiter!

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